Neue Grundsteuer – warum zum Steuerberater?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Deshalb sind im Jahr 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten. Dazu muss jeder Immobilienbesitzer in diesem Jahr an das Finanzamt eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundstückswerts abgeben.
Wir bieten Ihnen die Bewertung und Ermittlung der Grundsteuer für alle ihre Grundbesitze unabhängig vom Bundesland.
Bewertung von:
- Wohngebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Geschäftsgebäude und Geschäftsgrundstücke
- Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft
Die erforderliche Meldung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt übernehmen wir für Sie. Alle Daten werden digital ausgetauscht und stehen Ihnen in unserem Grundsteuer-Mandantenportal jederzeit zur Verfügung.
Sie können auch gerne Ihre Unterlagen uns per Post zuschicken.
Auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant in unserer Kanzlei sind, können wir die Erklärung zum Wert der Grundstücke für Sie ermitteln und abgeben.
Sie möchten Ihre Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer von uns erstellen lassen? Über unser Kontaktformular können Sie ganz einfach Ihr Anliegen mitteilen. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück und senden Ihnen weitere Informationen und Unterlagen zu.